Für die Planung einer neuen Heizung gelten in Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2022 neue Regeln: In Häusern, die vor 2009 gebaut wurden, müssen dann mindestens 15 Prozent der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien kommen. Ein höherer Anteil Erneuerbarer Energie zahlt…