Fördermittelberatung

Die Durchführung einer Energieberatung und die Ausführung von Baumaßnahmen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Wir beraten Sie und wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Sie einen Neubau planen oder eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Umständen eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen. Diese kann ein Zuschuss, aber auch ein Kredit zu Sonderkonditionen sein. Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben Förderungen und Kredite für energieeffizientes Bauen oder Sanieren. Hinzu kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung zu den einzelnen Institutionen und Fördermitteln.

KfW – das Effizienzhaus

Sicherlich haben Sie schon einmal etwas vom KfW-Effizienzhaus gehört. Je nach Grad der Energieeffizienz wird der Begriff mit einer bestimmten Zahl erweitert, beispielsweise beim KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus. Die Zahlen berufen sich dabei auf die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Deren Vorgaben werden als Richtwert 100 angesehen, die KfW-Effizienz 55 bedeutet also, dass das so bezeichnete Haus nur 55% der Energie des EnEV-Referenzhauses verbraucht. Entsprechend ist die KfW-Effizienz 40 noch besser. Der Zusatz „40 Plus“ bedeutet, dass neben dem niedrigen Energieverbrauch von nur 40% der EnEV-Forderungen bestimmte Geräte und Anlagen (Heizung, Lüftung, eigene Stromerzeugung über Solar, etc.) zum Einsatz kommen und die Immobilie damit energetisch noch effizienter ist.

Nachweis über Wärmeschutznachweis und Sanierungsfahrplan

Die anzustrebende Effizienz einer Immobilie ist bei einem Neubau beispielsweise durch den Wärmeschutznachweis auszuzeichnen. Dieser ist bereits als Dokument für den Bauantrag vonnöten, weshalb Sie ihn auch direkt für einen Förderantrag nutzen sollten. Bei der energetischen Sanierung eines bereits bestehenden Hauses kann (und muss in einigen Bundesländern) ein sogenannter Sanierungsfahrplan zum Einsatz kommen.

Dieser sowie auch der Wärmeschutznachweis zeigen auf, dass die Sanierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung von energetischen Kennzahlen, wie etwa dem Primärenergieverbrauch oder des Transmissionswärmeverlusts führen.

Berechnet und im jeweiligen Dokument festgehalten werden die Werte und Berechnungen von Fachkräften wie uns.

BAFA – Förderung für Bau und Sanierung

Die BAFA-Förderung für die energetische Modernisierung von Immobilien kann für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen vergeben werden. Dabei kann es sich um einen Zuschuss für die Heizoptimierung (Einbau neuer Heizanlage), für die Nutzung erneuerbarer Energien, für eine Kraft-Wärme-Kopplung und auch für die Energieberatung handeln.

Die einzelnen Zuschüsse sind dabei natürlich an Bedingungen gebunden – zu diesen, zu ihren Einhaltungen und damit zur erfolgreichen Förderung Ihres Projekts und dessen Planung beraten wir Sie gern.

Das Wichtigste dabei: Anträge für die BAFA-Förderung müssen, genauso wie bei der KfW, vor der Umsetzung der angestrebten Maßnahmen eingehen. Beide Förderungen sind zudem kombinierbar, was sich doppelt für Sie auszahlt.

 

Die amtliche Modernisierungsförderung

Im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung Deutschlands gibt es auch hinsichtlich der BAFA-Förderungen einige Änderungen, die ab 1. Januar 2020 zu beachten sind; vor allem im Bereich der klimafreundlichen Heizungen. Das damit verbundene Marktanreizprogramm wurde den Angeboten der KfW angeglichen. Zudem wird für besagte Förderung nunmehr kein fester Betrag mehr angeboten, sondern eine anteilige Förderung. Fördermittel für mit Öl laufende Brennwertkessel sind überdies abgeschafft. An ihre Stelle rückt eine Austauschprämie, sodass Ölheizungen auf lange Sicht moderneren Lösungen weichen. Sie sollten also eher hinsichtlich erneuerbaren Energien planen.

BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Auch bei der BEG steht die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien im Mittelpunkt. Sie soll ein Anreiz dazu sein, dass die Klimaziele 2030 der Bundesregierung erreicht werden.

Das recht neue Förderangebot bündelt seit Ende 2019 mehrere Angebote dieses Bereichs, um die Förderung von Bau, Sanierung und energetischer Modernisierung zu vereinfachen.

Dabei sind bis zu 40% Bundesförderung möglich. Details zur neuen Fördervariante BEG, die Sie neben KfW und BAFA im Auge behalten sollten, haben wir Ihnen in einem umfangreichen Artikel zur BEG-Förderung zusammengefasst.

Bei Fragen und Aufträgen zur Berechnung der Werte Ihrer Immobilie sowie der Erstellung nötiger Dokumente für Bauamt, Förderstellen und weitere Stellen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Wir unterstützen Sie als spezialisierte Energieberatung mit Fachwissen im Bereich Ingenieurswesen gern bei Ihrem Projekt!

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