Während sich Verbraucher mit horrend gestiegenen Strom-, Öl-, Gas- und sogar Holzpreisen konfrontiert sehen, diskutieren Politiker weniger über ernsthafte Finanz-Hilfen, sondern über eine 19%ige Mehrwertsteuer-Belastung der Gasumlage. Bald beginnt die Heizperiode. Bis dahin müssen finanzielle Hilfe stehen.
Auf Twitter äußerte Julia Klöckner, ehemalige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft im Kabinett Merkel, größtes Unverständnis über das Unvermögen der Ampel, die Gasumlage so zu gestalten, dass sich nicht noch zusätzlich der Staat an der Gasumlage-Belastung „bereichert“: „Ob man 19 % noch da drauf haut, auf den 2,4 Cent oder eben nicht, das ist ein erheblicher Unterschied.“
Während die zusätzliche Belastung in der Tat für viele einen erheblichen Unterschied macht, so hat sich Julia Klöckner zumindest in ihrer Einschätzung vertan, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer befreien zu können.
In diesem Punkt steht sie allerdings dem Finanzminister Christian Lindner in nicht vielem nach. Denn auch Christian Lindner musste heute eine Absage von der EU-Kommission einstecken. „Es gebe keine Möglichkeit für eine Ausnahme bei dieser Art von Abgabe“, antwortete ein Kommissionssprecher in Brüssel auf Lindners Anfrage, die Gasumlage aufgrund der besonderen Umstände von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Wie kam es zu dieser Fehleinschätzung?
Noch am 05.08.2022 machte sich Christian Lindner – u.a. auch via Twitter – dafür stark, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer zu befreien:
„Gaskunden sollten wir nicht noch mehr belasten. Daher werde ich alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten prüfen, um die Gasumlage von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Wir brauchen keine neuen Belastungen, sondern Entlastungen für die breite Mitte“, so Christian Lindner.
Die rechtliche Brisanz schien ihm allerdings nicht gänzlich bewusst. Denn wie Danyal Bayaz, Finanzminister in Baden-Württemberg, am 10.08.2022 auf Twitter sagte, ließen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, das deutsche Umsatzsteuergesetz und die deutsche Rechtsprechung eine mögliche Ausnahme der Gasumlage von der Mehrwertsteuer nicht zu.
Auch Christian Lindner bestätigte am Sonntag, den 14.08.2022, auf Twitter, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung der Gasumlage problematisch sei:
„Auf die Gasumlage würde aus europarechtlichen Gründen auch noch Mehrwertsteuer erhoben werden müssen. Ich habe mit der EU-Kommission Kontakt aufgenommen, um eine Ausnahme zu erreichen. Wir werden dafür sorgen, dass es nicht zu Mehrbelastungen kommt, weil der Staat profitiert.“
Wie geht es nach der Absage der EU-Kommission nun weiter?
Der in letzter Zeit häufig zitierten Muster-Familie mit 20.000 kWh Gasverbrauch drohen nun also wegen der Gasumlage von 2,419 Cent nicht nur 483,80 Euro, sondern Mehrkosten von 575,72 Euro. Insgesamt also nochmals 91,92 Euro pro Jahr obendrauf. Monatlich rund 7,66 Euro.
Das ist Geld, aber im Vergleich zu den exorbitant gestiegenen Gaskosten insgesamt eher vernachlässigbar. Denn die Musterfamilie muss, wenn sie heute einen neuen Gas- und oder Stromvertrag abschließen müsste, ein Vielfaches an Kosten pro kWh zahlen.
Die Diskussionen um weitere Finanz-Hilfen mehren sich daher:
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gas- und Strompreis von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. So würde die Musterfamilie im Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zwischen 378 Euro und 454 Euro sparen.
Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei DIE LINKE fordert hingegen eine Übergewinnsteuer: „Wenn man den Mut hat, den Steuersatz für Übergewinne auf 90 Prozent zu setzen, wie es Spanien und Griechenland tun, können mit einer Übergewinnsteuer bis zu 102 Milliarden Euro im Jahr alleine im Energiesektor eingenommen werden. Wenn man von den Einnahmen aus der Übergewinnsteuer nur ein Teil in einen Schutzschirm für kommunale Energieversorger investiert, könnte man die Gasumlage streichen und Millionen Menschen entlasten“.
In der Ampel überlegt man nach der heutigen Absage der EU-Kommission zumindest, die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage auf anderem Wege zu kompensieren oder die Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent abzusenken.
Quelle:https://www.energie-experten.org/news/eu-keine-mehrwertsteuer-ausnahme-fuer-gasumlage