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	<title>Energiewende Archive - Energieberatung Hannover</title>
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	<title>Energiewende Archive - Energieberatung Hannover</title>
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		<title>Keine Mehrwertsteuer-Ausnahme für Gasumlage</title>
		<link>https://energieberatung-hannover.com/2022/08/17/keine-mehrwertsteuer-ausnahme-fuer-gasumlage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Wolter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2022 08:13:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Gas Heizung]]></category>
		<category><![CDATA[Gaspreise]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während sich Verbraucher mit horrend gestiegenen Strom-, Öl-, Gas- und sogar Holzpreisen konfrontiert sehen, diskutieren Politiker weniger über ernsthafte Finanz-Hilfen, sondern über eine 19%ige Mehrwertsteuer-Belastung der Gasumlage. Bald beginnt die Heizperiode. Bis dahin müssen finanzielle Hilfe stehen. Auf&#160;Twitter äußerte Julia&#8230;</p>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Während sich Verbraucher mit horrend gestiegenen Strom-, Öl-, Gas- und sogar Holzpreisen konfrontiert sehen, diskutieren Politiker weniger über ernsthafte Finanz-Hilfen, sondern über eine 19%ige Mehrwertsteuer-Belastung der Gasumlage. Bald beginnt die Heizperiode. Bis dahin müssen finanzielle Hilfe stehen.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/cducsubt/status/1559238295665647619" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Twitter äußerte Julia Klöckner</a>, ehemalige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft im Kabinett Merkel, größtes Unverständnis über das Unvermögen der Ampel, die Gasumlage so zu gestalten, dass sich nicht noch zusätzlich der Staat an der Gasumlage-Belastung &#8222;bereichert&#8220;: &#8222;Ob man 19 % noch da drauf haut, auf den 2,4 Cent oder eben nicht, das ist ein erheblicher Unterschied.&#8220;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während die zusätzliche Belastung in der Tat für viele einen erheblichen Unterschied macht, so hat sich Julia Klöckner zumindest in ihrer Einschätzung vertan, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer befreien zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Punkt steht sie allerdings dem Finanzminister Christian Lindner in nicht vielem nach. Denn auch Christian Lindner musste heute eine Absage von der EU-Kommission einstecken. „Es gebe keine Möglichkeit für eine Ausnahme bei dieser Art von Abgabe“, antwortete ein Kommissionssprecher in Brüssel auf Lindners Anfrage, die Gasumlage aufgrund der besonderen Umstände von der Mehrwertsteuer zu befreien.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie kam es zu dieser Fehleinschätzung?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Noch am 05.08.2022 machte sich Christian Lindner – u.a. auch via Twitter &#8211; dafür stark, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer zu befreien:</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Gaskunden sollten wir nicht noch mehr belasten. Daher werde ich alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten prüfen, um die Gasumlage von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Wir brauchen keine neuen Belastungen, sondern Entlastungen für die breite Mitte&#8220;, so Christian Lindner.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die rechtliche Brisanz schien ihm allerdings nicht gänzlich bewusst. Denn wie Danyal Bayaz, Finanzminister in Baden-Württemberg, am 10.08.2022 auf Twitter sagte, ließen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, das deutsche Umsatzsteuergesetz und die deutsche Rechtsprechung eine mögliche Ausnahme der Gasumlage von der Mehrwertsteuer nicht zu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch Christian Lindner bestätigte am Sonntag, den 14.08.2022, auf Twitter, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung der Gasumlage problematisch sei:</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Auf die Gasumlage würde aus europarechtlichen Gründen auch noch Mehrwertsteuer erhoben werden müssen. Ich habe mit der EU-Kommission Kontakt aufgenommen, um eine Ausnahme zu erreichen. Wir werden dafür sorgen, dass es nicht zu Mehrbelastungen kommt, weil der Staat profitiert.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht es nach der Absage der EU-Kommission nun weiter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der in letzter Zeit häufig zitierten Muster-Familie mit 20.000 kWh Gasverbrauch drohen nun also wegen der Gasumlage von 2,419 Cent nicht nur 483,80 Euro, sondern Mehrkosten von 575,72 Euro. Insgesamt also nochmals 91,92 Euro pro Jahr obendrauf. Monatlich rund 7,66 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist Geld, aber im Vergleich zu den exorbitant gestiegenen Gaskosten insgesamt eher vernachlässigbar. Denn die Musterfamilie muss, wenn sie heute einen neuen Gas- und oder Stromvertrag abschließen müsste, ein Vielfaches an Kosten pro kWh zahlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Diskussionen um weitere Finanz-Hilfen mehren sich daher:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gas- und Strompreis von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. So würde die Musterfamilie im Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zwischen 378 Euro und 454 Euro sparen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei DIE LINKE fordert hingegen eine Übergewinnsteuer: „Wenn man den Mut hat, den Steuersatz für Übergewinne auf 90 Prozent zu setzen, wie es Spanien und Griechenland tun, können mit einer Übergewinnsteuer bis zu 102 Milliarden Euro im Jahr alleine im Energiesektor eingenommen werden. Wenn man von den Einnahmen aus der Übergewinnsteuer nur ein Teil in einen Schutzschirm für kommunale Energieversorger investiert, könnte man die Gasumlage streichen und Millionen Menschen entlasten“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Ampel überlegt man nach der heutigen Absage der EU-Kommission zumindest, die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage auf anderem Wege zu kompensieren oder die Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent abzusenken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle:https://www.energie-experten.org/news/eu-keine-mehrwertsteuer-ausnahme-fuer-gasumlage</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mögliche Photovoltaik-Pflicht</title>
		<link>https://energieberatung-hannover.com/2022/08/04/moegliche-photovoltaik-pflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Wolter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Aug 2022 07:03:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Solarstrom]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[KFW-Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Solaranlage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Genau genommen ist die Debatte über eine PV-Pflicht auf Neubauten überflüssig wie ein Kropf: Der Bau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes kostet in diesen Zeiten mehr Geld denn je. Wer dieses aufbringt, muss eigentlich alles dafür tun wollen, um laufenden Kosten&#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Genau genommen ist die Debatte über eine PV-Pflicht auf Neubauten überflüssig wie ein Kropf: Der Bau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes kostet in diesen Zeiten mehr Geld denn je. Wer dieses aufbringt, muss eigentlich alles dafür tun wollen, um laufenden Kosten zu drücken und die Amortisation der Investition zu beschleunigen. Egal, ob er den Strom teils selbst verbraucht und den Überschuss ins Netz einspeist oder einen Teil an seine Mieter verkauft:</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Anlage: „In Zeiten langfristig steigender Energiepreise eine Gelddruckmaschine“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine<a href="https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/hohenbrunn-ort28822/gas-strom-sonne-verfahren-photovoltaik-pv-anlage-solar-bayern-spanien-energie-krise-91695848.html">&nbsp;PV-Anlage</a>&nbsp;ist besonders in Zeiten langfristig steigender Energiepreise und der zunehmenden Verstromung von Heizen und Mobilität eine Gelddruckmaschine. Die sich nur einrichten kann, wer (Dach-)Fläche sein Eigen nennt – das Privileg des Immobilienbesitzers. Wer das nicht schnallt, ist selber schuld.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine PV-Pflicht ist mit Blick auf Klimaschutz und Versorgungssicherheit gut begründbar – bedeutet aber nichts anderes, als Bauherren zu ihrem Glück zu zwingen. Wer einen Neubau so knapp kalkuliert, dass es bei sechs- bis siebenstelligen Gesamtkosten an der vergleichsweise geringen Zusatz-Investition in Solarmodule scheitert, sollte sich das Bauen wohl ohnehin noch mal überlegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/ebersberg-ort28611/pflicht-debatte-kommentar-landkreis-ebersberg-photovoltaik-91695987.html</p>
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		<item>
		<title>Erneuerbare-Energien-Pflicht für die Heizungsanlage</title>
		<link>https://energieberatung-hannover.com/2022/07/29/erneuerbare-energien-pflicht-fuer-die-heizungsanlage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Wolter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jul 2022 06:52:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Gas Heizung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierungsfahrplan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für die Planung einer neuen Heizung gelten in Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2022 neue Regeln: In Häusern, die vor 2009 gebaut wurden, müssen dann mindestens 15 Prozent der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien kommen. Ein höherer Anteil Erneuerbarer Energie zahlt&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://energieberatung-hannover.com/2022/07/29/erneuerbare-energien-pflicht-fuer-die-heizungsanlage/">Erneuerbare-Energien-Pflicht für die Heizungsanlage</a> erschien zuerst auf <a href="https://energieberatung-hannover.com">Energieberatung Hannover</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Für die Planung einer neuen Heizung gelten in Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2022 neue Regeln: In Häusern, die vor 2009 gebaut wurden, müssen dann mindestens 15 Prozent der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien kommen. Ein höherer Anteil Erneuerbarer Energie zahlt sich langfristig aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Von den&nbsp;<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/private-haushalte/Publikationen/Downloads/haushalte-umwelt-pdf-5851319.pdf;jsessionid=4384512B9831F3B9BCCF21BB15ED0E68.live712?__blob=publicationFile,%20S.%2020." target="_blank" rel="noreferrer noopener">CO2-Emissionen der privaten Haushalte</a>&nbsp;entfallen in Deutschland knapp die Hälfte auf das Heizen. Mit dem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz will die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Verbrauch von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas in der Wärmeversorgung reduzieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Anerkannte Möglichkeiten zur Nutzung Erneuerbarer Energien&nbsp;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Haus- und Wohnungseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, diese Pflicht zu erfüllen. „Solarthermieanlagen, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse sind als Erneuerbare Energien anerkannt, sofern sie direkt zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Wird aus ihnen erst Strom gewonnen und damit eine Heizanlage betrieben, etwa durch eine Photovoltaik-Anlage, reicht das nicht aus“, erläutert Tom&nbsp;Janneck, Leiter des Referates Energiewende und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Zudem legt das Gesetz Ersatzmaßnahmen fest. Mit der kompletten Wärmeversorgung über eine Wärmepumpe ist die Pflicht erfüllt, solarthermische Anlagen müssen abhängig von den Wohneinheiten eine bestimmte Größe besitzen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird unter&nbsp;bestimmten Voraussetzungen anerkannt:&nbsp;</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Das Netz muss zu 15 Prozent durch Erneuerbare Energien beheizt werden, oder</li><li>Netzbetreiber legen einen Fahrplan vor, wie dieses Wärmenetz künftig mit grüner Wärme betrieben wird, oder&nbsp;</li><li>das Wärmenetz darf einen&nbsp;<a href="https://www.energie-experten.org/energie-sparen/energie-berechnen/energieeffizienz/primaerenergiefaktor" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Primärenergiefaktor&nbsp;</a>von höchstens 0,7 aufweisen.</li></ul>



<p class="wp-block-paragraph">Daneben können Verbraucher auch einen Vertrag beispielsweise über die Belieferung mit Biogas, Biomethan, Grünem Wasserstoff oder ähnlichem für die Wärmeversorgung vorlegen. Die Kombination mehrerer Technologien ist ausdrücklich erlaubt. Dabei trägt auch die Vorlage eines individuellen&nbsp;<a href="https://www.verbraucherzentrale.sh/wissen/energie/energetische-sanierung/individueller-sanierungsfahrplan-modernisieren-mit-koepfchen-59828" target="_blank" rel="noreferrer noopener">energetischen Sanierungsfahrplans</a>&nbsp;(iSFP) &nbsp;zu einem Drittel zur Erfüllung der Pflicht bei.&nbsp;</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kontrolle und Ausnahmen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Steht der Austausch oder nachträgliche Einbau einer Heizungsanlage an, müssen Verbraucher ihren Bezirksschornsteinfeger informieren. Dieser überwacht und prüft die Umsetzung der Maßnahmen, die spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme nachzuweisen sind. Sofern die Umsetzung aus technischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz vorliegt, kann die Nutzungspflicht entfallen.&nbsp;Noch haben Verbraucher die Möglichkeit, eine rein mit Öl oder Gas betriebene&nbsp;Anlage zu kaufen. Wer vor dem 1. Juli 2022 bestellt, kann die Anlage bis zu sechs Monate nach Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung installieren lassen. Die Verordnung wird im zweiten Quartal 2022 erwartet und soll festlegen, wie die neuen Regelungen umzusetzen sind. Voraussichtlich werden darin auch Details zur Befreiung von der Nutzungspflicht geregelt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Heizkosten werden sich auf hohem Niveau einpendeln</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es ratsam, bei der Sanierung auf Erneuerbare Energien zu setzen. „Die aktuell hohen Preise für Gas geben einen Ausblick auf die künftigen Kosten, die für die Nutzung fossiler Energien zu erwarten sind“, so Tom Janneck. Der im letzten Jahr eingeführte CO2-Preis wird bis 2026 auf bis zu 65 Euro pro Tonne steigen.&nbsp;<a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/klimagutachten.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Laut Studien kann dieser im Jahr 2031 bei rund 200 Euro pro Tonne</a>&nbsp;liegen. „Diese Kosten sind entscheidend bei der Anschaffung einer neuen Anlage“, meint Janneck. Die Nutzung Erneuerbarer Energien hilft, die Heizkosten zu stabilisieren. Ein Anteil von 15 Prozent bildet dabei nur die untere Schwelle. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem&nbsp;<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Koalitionsvertrag&nbsp;</a>bereits auf einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien für neu einzubauende Heizungen ab 2025 geeinigt.<br>Darüber hinaus steht mit der Überarbeitung der&nbsp;<a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_6686" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden</a>&nbsp;auf EU-Ebene eine Regelung an, die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt berücksichtigen sollten. Danach erhalten die EU-Staaten klare Rechtsgrundlagen, um nationale Verbote für Öl- und Gasheizungen umsetzen zu können. Zudem soll eine Renovierungspflicht für Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz eingeführt werden. „Bei der Heizungserneuerung empfiehlt es sich, die Sanierung des Gebäudes mit zu denken“, so Tom Janneck. „Denn mit einer Reduzierung des Energiebedarfs kommen Wärmelösungen in Betracht, die einen höheren Anteil Erneuerbarer Energie und damit eine nachhaltige Investition ermöglichen.“&nbsp;</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rechtlich absichern bei Bestellung für Öl- oder Gasheizung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sich vor dem 01. Juli noch für die Anschaffung einer reinen Öl- oder Gasheizung entscheidet, sollte mit seinem Installateur eine Vereinbarung schließen, die bei nicht termingerechtem Einbau einen Rücktritt von dem Auftrag beinhaltet. Als Termin ist spätestens das Datum sechs Monate nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung festzulegen. Mögliche Schadensersatzforderungen, beispielsweise Zusatzkosten durch die Beauftragung anderer Handwerker, sind durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Energieberatung der Verbraucherzentrale</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Fragen zum Heizen, zur passenden neuen Heizungsanlage, zur Nutzung von Erneuerbaren Energien oder zum Dämmen Ihres Hauses hilft die bundesgeförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die kostenlose Beratung findet per Video, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell.&nbsp;Die&nbsp;<a href="https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Energieberatung der Verbraucherzentrale</a>&nbsp;wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle:https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/energie/erneuerbareenergienpflicht-fuer-die-heizungsanlage-rechnen-lohnt-sich-70088</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://energieberatung-hannover.com/2022/07/29/erneuerbare-energien-pflicht-fuer-die-heizungsanlage/">Erneuerbare-Energien-Pflicht für die Heizungsanlage</a> erschien zuerst auf <a href="https://energieberatung-hannover.com">Energieberatung Hannover</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Jetzt auch für Bestandsanlagen: Habeck kassiert 70 Prozent-Abregelung komplett!</title>
		<link>https://energieberatung-hannover.com/2022/07/26/jetzt-auch-fuer-bestandsanlagen-habeck-kassiert-70-prozent-abregelung-komplett/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Wolter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2022 07:11:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Solarstrom]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Gaspreise]]></category>
		<category><![CDATA[KFW-Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Solaranlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäude]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Damit hätte wohl keiner gerechnet. Erst kürzlich wurde die 70 Prozent-Begrenzung nur für neue Solaranlagen gekippt. Gut so. Die Begründung, warum Altanlagen ausgenommen wurden, klang plausibel, aber ungewöhnlich: Netzbetreiber planen ja mit den Anlagen und sowieso gebe es zu wenig&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://energieberatung-hannover.com/2022/07/26/jetzt-auch-fuer-bestandsanlagen-habeck-kassiert-70-prozent-abregelung-komplett/">Jetzt auch für Bestandsanlagen: Habeck kassiert 70 Prozent-Abregelung komplett!</a> erschien zuerst auf <a href="https://energieberatung-hannover.com">Energieberatung Hannover</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Damit hätte wohl keiner gerechnet. Erst kürzlich wurde die 70 Prozent-Begrenzung nur für neue Solaranlagen gekippt. Gut so. Die Begründung, warum Altanlagen ausgenommen wurden, klang plausibel, aber ungewöhnlich: Netzbetreiber planen ja mit den Anlagen und sowieso gebe es zu wenig Handwerker. Jetzt verkündete Habeck auch das Aus für die 70 Prozent Wirkleistungs-Abregelung für alle Bestandsanlagen. Versteckt im gestern vorgestellten &#8222;Energiesicherungspaket&#8220;</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die&nbsp;<a href="https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/betrieb/abregelung">70-Prozent-Regelung</a>&nbsp;kann der Netzbetreiber seit 2012 die Solarstrom-Einspeisung von Privathaushalten ins Netz drosseln. Dieser Zugriff soll Stromnetzstabilität sicherstellen, falls das Netz überlastet ist. Aktuell dürfen daher maximal 70 Prozent des produzierten Stroms eingespeist werden, der Rest muss selbst verbraucht werden. Diese Regelung ist bürokratisch, veraltet und mindert unnötig das in Deutschland nutzbare PV-Potenzial.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Zuge der EEG 2023-Novelle beschlossen, dass die Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden muss, ab dem 1. Januar 2023 für Neuanlagen entfällt. Für Bestandsanlagen blieb die gesetzliche Vorgabe zur Wirkleistungsbegrenzung gemäß § 9 EEG 2023 zunächst jedoch bestehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als Begründung wurde angeführt, dass die Abregelung einerseits bereits bei der Prüfung der Netzanschlussbegehren und Netzanschlusszusagen von den Netzbetreibern berücksichtigt wurde. Und andererseits, dass für das Zurücksetzen von Wechselrichtern momentan zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stünden bzw. der Aufwand nur einem geringen Mehrwert gegenüberstehe, da der Solarertrag der Bestandsanlagen sich allenfalls um 5 Prozent erhöhe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da sich Deutschland durch den russischen Angriff auf die Ukraine weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage befindet, sollen laut gestern vorgestelltem&nbsp;<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20220721_energiesicherungspaket.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=8" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Energiesicherungspaket</a>&nbsp;die Befüllung der Gasspeicher weiter gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung weiter gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen erweitert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um den Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, will die Bundesregierung neben Steinkohlekraftwerken auch Braunkohlekraftwerke als Reserve vorhalten und wenn nötig aktivieren. Daneben soll auch die Biogaserzeugung ausgeweitet werden. Im Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 kündigt das BMWK zudem an, die Einspeisebegrenzung von PV-Anlagen auf 70% nun auch rückwirkend für bestehende Solaranlagen streichen zu wollen, um auch mehr Strom aus Solarenergie gewinnen und den Gasverbrauch weiter reduzieren zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Auch die erneuerbaren Energien sollen einen stärkeren Beitrag leisten, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. […] Damit Solaranlagen ebenfalls mehr Strom einspeisen können, ist angestrebt, die 70 Prozent-Kappungsregel für Bestandsanlagen zu streichen. Für Neuanlagen gilt das schon ab dem 1.1.2023. Derartige Maßnahmen verlangen gesetzliche Änderungen, die eng innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.&#8220;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was bringt die Aufhebung der 70%-Begrenzung?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Anlagenbesitzer bringt die Aufhebung der 70%-Begrenzung sicher ein gutes Gefühl, nun quasi nicht Potenzial oder Dachfläche unnötigerweise ungenutzt zu verschenken. Quantitativ ist der Effekt eher gering:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die tatsächliche Stromerzeugung oberhalb 70 % der installierten Nennleistung ist aufgrund der Einflussfaktoren auf die Leistung von Solarmodulen daher sehr selten. Dies führt dazu, dass die praktischen Auswirkungen der 70%-Abregelung einer Solaranlage sehr gering ausfällt:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Je nach Lage und individueller Ausrichtung der PV-Anlage, sowie verwendeter Technik nennt das Fraunhofer ISE* Einnahmeverluste von rund 2 bis 5 % im Jahr durch die 70 % Abregelung.</li><li>Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag der Anteil von Solarstrom an der abgeregelten Strommenge 2019 bei 2,7 %, wohingegen rund 96,7 % Windstrom abgeregelt wurde.</li><li>Eine Analyse von Janko Kroschl, Dipl.-Ing. Gutachter für PV-Technik und Solarwärme bei der DGS, vom Juni 2022 ergibt Einspeise-Verluste durch die 70%-Abregelung nach EEG im Jahr von 4,5% der jährlichen Solarernte. An einzelnen Tagen könne es laut DGS zu Verlusten von bis zu 17 % der möglichen Tages-Ernte kommen</li></ul>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: https://www.energie-experten.org/news/jetzt-auch-fuer-bestandsanlagen-habeck-kassiert-70-prozent-abregelung-komplett</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://energieberatung-hannover.com/2022/07/26/jetzt-auch-fuer-bestandsanlagen-habeck-kassiert-70-prozent-abregelung-komplett/">Jetzt auch für Bestandsanlagen: Habeck kassiert 70 Prozent-Abregelung komplett!</a> erschien zuerst auf <a href="https://energieberatung-hannover.com">Energieberatung Hannover</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sanierung Wohngebäude</title>
		<link>https://energieberatung-hannover.com/2022/07/22/sanierung-wohngebaeude/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Wolter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Jul 2022 09:25:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Gefördert werden: Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen,&#8230;</p>
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<h1 class="wp-block-heading"><strong>Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle</strong></h1>



<p class="wp-block-paragraph">Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gefördert werden:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;</li><li>Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;</li><li>Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung</li></ul>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Informationen finden Sie auch im&nbsp;<a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.html?nn=15253642" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung</a>, in unserem&nbsp;<a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=15253642" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen</a>&nbsp;sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur&nbsp;GmbH&nbsp;(dena) zur Verfügung gestellte Internetseite&nbsp;<a href="https://www.energie-effizienz-experten.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.energie-effizienz-experten.de</a>.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Investitionsvolumen und Höhe der Förderung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000&nbsp;Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 20&nbsp;% der förderfähigen Ausgaben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000&nbsp;Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm&nbsp;<a href="https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Publikation/flyer-energieberatung-wohngebaeude.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude</a>&nbsp;geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5&nbsp;% möglich.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html;jsessionid=06DC71D51380360321F003343D8486ED.2_cid371</p>
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		<title>Solarstrom-Vergütung unter Marktwert</title>
		<link>https://energieberatung-hannover.com/2022/02/13/solarstrom-verguetung-unter-marktwert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Wolter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Feb 2022 16:39:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Solarstrom]]></category>
		<category><![CDATA[Einspeisevergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Photovolatik]]></category>
		<category><![CDATA[Solaranlagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Photovoltaik galt mal als eine hoch subventionierte Form der Stromerzeugung. Das hat sich geändert. Inzwischen bekommen Besitzer neuer Anlagen weniger Förderung für ihren eingespeisten Strom, als er am Markt eigentlich wert ist. Selbst zur Energiewende beitragen: Das können Privatpersonen zum&#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>Photovoltaik galt mal als eine hoch subventionierte Form der Stromerzeugung. Das hat sich geändert. Inzwischen bekommen Besitzer neuer Anlagen weniger Förderung für ihren eingespeisten Strom, als er am Markt eigentlich wert ist.</h5>
<p class="m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Selbst zur Energiewende beitragen: Das können Privatpersonen zum Beispiel mit Solarzellen auf dem eigenen Hausdach. Diese Möglichkeit wird viel genutzt. Inzwischen sind deutschlandweit über zwei Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb, die meisten davon auf Dächern von Privathaushalten. Das wichtigste Instrument, um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern, war viele Jahre lang die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Also der garantierte Erlös pro Kilowattstunde Solarstrom, die ins Stromnetz eingespeist wird.</p>
<p class="m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Doch diese Einspeisevergütung ist zuletzt immer unattraktiver geworden. Denn sie sinkt bei neu gebauten Photovoltaik-Anlagen Monat für Monat immer weiter. Jetzt ist ein symbolischer Punkt erreicht: Die Einspeisevergütung ist sogar niedriger als der eigentliche Marktpreis für den Strom. Andreas Henze vom Solarverband Bayern kritisiert, inzwischen könne man bei der Einspeisevergütung kaum noch von einer Förderung für den Sonnenstrom sprechen, &#8222;sondern das ist eigentlich das Gegenteil&#8220;. Dabei werde der zusätzliche Strom für die Energieversorgung Deutschlands dringend gebraucht.</p>
<h2 class="meldung__subhead columns twelve m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two">Die Schere geht auseinander</h2>
<p class="m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">In Zahlen: Die garantierte Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowattstunden, wie sie auf Einfamilienhäusern üblich sind, lag vor zwanzig Jahren noch bei über 50 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom. Wer heute so eine Photovoltaikanlage installiert, bekommt pro Kilowattstunde Strom, den er ins Netz einspeist, gerade noch 6,7 Cent &#8211; und damit fast einen Cent weniger, als der eingespeiste Solarstrom im Durchschnitt des vergangenen Jahres am Strommarkt wert war. Dieser von den Netzbetreibern errechnete Jahresmarktwert liegt für 2021 bei 7,6 Cent pro Kilowattstunde. Durch den Anstieg der Börsenstrompreise ist diese Schere vor allem über den Winter weit auseinandergegangen.</p>
<p class="m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Ursache für den höheren Preis waren teils Sondereffekte wie der Anstieg von Kohle- und Gaspreisen durch die weltweite Wirtschaftserholung nach der Coronakrise &#8211; und der Ukraine-Konflikt. Teils stehen dahinter aber auch bleibende Veränderungen wie der steigende CO2-Preis im EU-Emissionshandel. Der Bundesverband Solarwirtschaft bezweifelt, dass der extreme Anstieg der vergangenen Monate von Dauer sein wird. Wo der Preis auf dem Strommarkt sich am Ende neu einpendelt, wird sich zeigen.</p>
<h2 class="meldung__subhead columns twelve  m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two">Große Solarparks profitieren</h2>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Klar ist jedoch: Große Anlagen, die ihren erzeugten Strom per Direktvermarktung verkaufen, profitieren von den gestiegenen Marktpreisen für Strom, sie können Zusatzerlöse erzielen. Kleine Anlagen auf Hausdächern dagegen müssen weiter mit der sinkenden Einspeisevergütung zurechtkommen.</p>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Hinter diesem im EEG verankerten Mechanismus von stetigen Abschlägen bei der Vergütung von Solarstrom steckt die Erwartung, dass die Solarmodule und -anlagen mit der Zeit immer billiger werden. Das stimmt derzeit jedoch nicht mehr. Inzwischen steigt der Preis für die Installation von Photovoltaikanlagen wieder. Das hat mit Unterbrechungen von Lieferketten wegen Corona zu tun, berichtet Tobias Schmitt von der Münchner Solarfirma Emondo.</p>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Aber nicht nur. Denn vor allem große Solarparks boomen, weil sie ihren Strom vorbei an den Mechanismen des EEG direkt am Markt verkaufen können. Das treibt die Nachfrage nach Solarpaneelen, die für Anlagen jeder Größe gebraucht werden. &#8222;Die Herstellung kann gar nicht im Moment so schnell mitwachsen, wie der Markt das verlangt&#8220;, sagt Schmitt, &#8222;und das wird sich nicht morgen erledigt haben. Also wird sich dieses Problem verschärfen.&#8220; Für Endkunden seien die Anlagen inzwischen wieder in etwa so teuer wie in den Jahren 2017 oder 2018. Die gesetzliche Einspeisevergütung dagegen ist viel geringer als damals.</p>
<h2 class="meldung__subhead columns twelve  m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two">Hoher Eigenverbrauch ist entscheidend</h2>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Zwar lohnen sich Photovoltaikanlagen auf Privathäusern in vielen Fällen trotzdem noch. Aber dafür ist es entscheidend, dass der Besitzer möglichst viel von seinem Strom auch selbst verbraucht. Denn dann spart er direkt an seiner Stromrechnung, und die wird ja derzeit immer höher &#8211; aufgrund der gestiegenen Marktpreise für Strom. Solarfirmen melden derzeit deshalb eine ungebrochen hohe Nachfrage im Einfamilienhaus-Segment.</p>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Doch ein Problem bleibt: Weil sich einerseits der Eigenverbrauch von Solarstrom immer mehr lohnt, andererseits das Einspeisen ins Netz immer weniger, ergibt sich in vielen Fällen ein Anreiz dafür, die Solaranlagen kleiner zu planen als eigentlich möglich wäre. Denn vom Solarstrom einer Anlage, die das ganze Dach füllt, können Familien oft nur einen kleineren Anteil selbst verbrauchen. Das schmälert dann die Rendite.</p>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Solarfirmen berichten, dass sich Besitzer von privaten Einfamilienhausbesitzer trotz der niedrigen Einspeisevergütung häufig davon überzeugen lassen, ihr ganzes Dach mit Photovoltaik auszunutzen, wenn schon einmal ein Gerüst steht. Stark betroffen sind jedoch mittelgroße Anlagen auf Gewerbedächern, hier gab es laut Bundesverband Solarwirtschaft im vergangenen Jahr einen deutlichen Einbruch. Denn den Strom im Gebäude selbst zu verbrauchen ist zum Beispiel bei Lagerhallen mit ihren großen Dächern kaum möglich.</p>
<h2 class="meldung__subhead columns twelve  m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two">Ministerium verspricht umfassendes Solarpaket</h2>
<p class="m-ten  m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve">Das grün geführte Bundeswirtschaftsministerium will im April ein Eil-Paket zum Klimaschutz im Kabinett vorlegen. Darin soll eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes enthalten sein, mit einem &#8222;umfassenden Paket für die Solarenergie&#8220;. Eine Ministeriumssprecherin schreibt auf BR-Anfrage: &#8222;Es ist Ziel des Solarpakets, größere Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu schaffen und auch die Dächer dabei vollständiger auszunutzen.&#8220; Die aktuelle Situation auf dem Strom- und Anlagenmarkt werde man dabei einbeziehen. Details will das Ministerium jedoch noch nicht nennen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/solaranlagen-foerderung-strom-101.html">Quelle: Von Lorenz Storch, BR</a></p>
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